Kreisverband Lindau

 

Eine Liste unserer Veranstaltungen, die wir 2017 und 2018 organisiert haben

Welche Probleme auf den Patienten und dessen Angehörige zu kommen können, wenn dieses Thema aus der Zukunftsplanung ausgeklammert wird, das erklärten eindringlich die Rechtsanwältin Claudia Rudolph und Dr. Bernd Ferber, Kardiologe und ehemals Oberarzt in der Lindenberger Rotkreuzklinik.
Etwa 60 Personen sind unserer Einladung zu diesem wichtigen Thema gefolgt.
In einer Patientenverfügung können Menschen klarstellen, wie weit Ärzte gehen sollen um ihr Leben zu erhalten, wenn sie selbst ihren Willen nicht mehr mitteilen können. Von Zeit zu Zeit sollte diese Verfügung mit neuem Datum (ca. alle 2-3 Jahre) und Unterschrift bestätigt werden.

Die Form der Verfügung muß den gesetzlichen Vorgaben genügen, damit die Wünsche des Patienten in Behandlungssituationen vom Mediziener umgesetzt  werden können.

Ein zweiterer Teil waren die Unterschiede der Betreuung und Vorsorgevollmacht, die von Claudia Rudolph erklärt wurden.
Hierzu einige Broschüren vom Bundesjustizministerium:
 
 
 
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